Seit Jahrzehnten widmet sich der Musikverein Neuhengstett intensiv der Jugendarbeit. Der Vereinsleitung war es immer ein besonderes Anliegen, Kindern und Jugendlichen der Gemeinde eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung zu bieten und damit eine Alternative zum üblichen Kommerz und Konsum.
Die jungen Mitglieder sollen Verantwortung – z.B. für ein Instrument – tragen, Ordnung und Disziplin üben und kameradschaftlich miteinander umgehen lernen. Wo kann das außerhalb der Familie besser geschehen als in einem Verein? Heranwachsende “spielerisch” an vielfach vergessene oder vernachlässigte Werte heranzuführen, das ist ein Ziel des Musikvereins Neuhengstett.
Wenn Sie liebe Eltern, uns in dieser Arbeit unterstützen möchten, können Sie dies auf vielfältige Weise tun: Besuchen Sie unsere Veranstaltungen als Gast oder bieten Sie uns Ihre tatkräftige Hilfe an. Besonders freuen wir uns über Ihren Entschluss, Mitglied in unserem Verein zu werden – sofern Sie es nicht ohnehin schon sind.
Zeigen Sie den “Machern” des Vereins, dass Sie deren Arbeit für gut heißen. Eine sinnvolle Arbeit, für die sie viel Freizeit einbringen. Zeigen Sie aber auch Ihren Kindern, dass soziales Engagement Anerkennung findet. Lassen Sie sie die Erfahrung machen, gebraucht zu werden, ein verlässliches Glied in der Gemeinschaft zu sein, auf das Sie und andere stolz sind.
Die Ausbildung beginnt mit dem Spielen auf der Blockflöte. Die Gruppenausbildung übernimmt unser Flötenlehrer Joachim Baumgärtner. Nach ca. 12-18 Monaten und nach der Entscheidung für das künftige Blasinstrument erfolgt Einzelunterricht in Theorie und Praxis mit erfahrenen Ausbildern. Ebenso nimmt der Jugendliche an Lehrgängen außerhalb des Vereins teil. Ein Jahr nach dem so genannten D2 Lehrgang endet in der Regel der Einzelunterricht. Es folgt dann das Musizieren in der Jugendkapelle. Das Ziel ist natürlich immer bei entsprechender Eignung im Alter von ca. 16 Jahren, die Übernahme in die Erwachsenenkapelle.
Einen Überblick über unsere Ausbildung erhalten Sie in unserem Informationsflyer und in der Ausbildungsordnung.